|
Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge
1. Allgemeines 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung und Bereitstellung von Hotelzimmern. Sie gelten auch für Verträge, welche nicht der Schriftform bedürfen, oder nicht schriftlich geschlossen werden. Weiterhin gelten diese Bedingungen für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen. 1.2 Die Reservierung ist für beide Teile verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Kopie des Beherbergungsvertrages unterzeichnet und innerhalb der hierfür bestimmten Frist an uns zurückgegeben hat. 1.3 Durch seine Unterschrift bestätigt der Auftraggeber seine Berechtigung zum Vertragsabschluß. 1.4 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden in keinem Fall Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.5 Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist rechtzeitig ein neuer Beherbergungsvertrag abzuschließen. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen. 1.6 Bei Vertragsabschluß erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an , und ist mit ihrer Geltung einverstanden.
2. Reservierungen 2.1 Gebuchte Zimmer stehen für den Auftraggeber ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr geräumt sein. 2.2 Bei Räumung nach 12.00 Uhr und vor 18.00 Uhr wird das Hotel 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes berechnen, danach 100 Prozent des vereinbarten Entgelts. 2.3 Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Auftraggeber hieraus einen Anspruch ableiten kann. 2.3 Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hotel oder in anderen Objekten zu bemühen.
3. Optionen 3.1 Eine Option kann nur bis sechs Wochen vor dem Ankunftstag eingeräumt werden. 3.2 Kommt bis zum Ablauf einer dem Auftraggeber eingeräumten Optionszeit ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 1.2 nicht zustande, ist das Hotel berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen. 4. Preisänderungen 4.1 Die Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sind im Beherbergungsvertrag feste Preise genannt, und überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht auf Preisänderung vor. 4..2 Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuer-satzes sind vorbehalten. 5. Um- und Abbestellungen von Zimmern 5.1 Der Auftraggeber kann bis spätestens sechs Wochen vor Ankunftsdatum, ohne Angaben von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 5.2 Bei Rücktritt vom Vertrag beziehungsweise Umbestellungen nach diesem Zeitpunkt ist das vereinbarte Entgelt auch für stornierte Zimmer zu bezahlen. 5.3 Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen -außer bei Sonderpreisen- bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 20 Prozent, bei Pensionsvereinbarungen (Unterkunft plus Mahlzeiten) 25 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Pflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber hat Beanstandungen und Mängel sofort mitzuteilen, und angemessene Zeit und Gelegenheit zur Besserung zu geben, andernfalls stehen ihm insoweit keine Ansprüche zu. Er ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zur Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten. 6.2 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Vertragspartner überlassenen Räumen berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. 6.3 Die Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus dem mit dem Hotel geschossenen Vertrag ist nur bei vorheriger Einwilligung des Hotels wirksam. 6.4 Der Auftraggeber haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke. 6.5 Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. 6.6 Zeitungsanzeigen, die Beziehungen zu Veranstaltungen jeglicher Art im Hotel enthalten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne unser vorheriges Einverständnis und werden hierbei wesentliche Interessen des Hotels berührt, so behält es sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden die Bedingungen der Ziffer 4 ff. wirksam. 6.7 Der Auftraggeber hat die rechtlichen Grundlagen und behördlichen Auflagen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, zu erfüllen. Hierunter fallen z.B. Sperrzeitverkürzung und GEMA-Anmeldung.
7. Haftung des Auftraggebers 7.1 Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar ohne Verschuldensnachweis. 7.2 Auftraggeber die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.
8. Haftung des Hotels 8.1 Das Hotel haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 8.2 Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des Auftraggebers und der Teilnehmer, sowie für sonstige Schäden haften wir nur, sofern uns unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall aber für indirekte und Folgeschäden ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für körperliche Schäden im Rahmen der dem Hotel obliegenden Verkehrssicherungspflicht. 8.3 Soweit das Hotel für den Auftraggeber technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Auftraggebers und ist von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung freigestellt. 8.4 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. 8.5 Zu Händen des Auftraggebers bestimmte Nachrichten, Post- oder Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. 8.6 Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Auftraggebers nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und übergibt sie danach dem lokalen Fundbüro, sofern ein erkennbarer Wert besteht. 8.7 Jegliche Haftung des Hotels nach 8.4 bis 8.6 ist ausgeschlossen. 8.8 Sofern dem Auftraggeber ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zu Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Fahrzeugs bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Der Schaden muß spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
9. Zahlung 9.1 Die Rechnungen des Hotels sind sofort bei Abreise fällig, andere Zahlungsweisen bedürfen unserer Zustimmung. 9.2 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Der Auftraggeber trägt alle mit der Zahlung anfallenden Kosten. 9.3 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. 9.4 Die Rückhaltung von Zahlungen ist nur wegen solcher Mängelrügen möglich, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. 9.5 Verzug tritt mit Eingang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit vier Prozent über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wir eine Mahngebühr von DM 10.-- geschuldet. 9.6 Ein Zahlungsverzug berechtigt das Hotel zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt vom Vertrag über zukünftige Leistungen. 9.7 Das Hotel kann eine Vorauszahlung in Höhe des zu erwartenden Rechnungsbetrages zu bestimmten Zeitpunkten, auch in Teilen, verlangen. Ist dies vereinbart, berechtigt der nicht termingerechte Eingang der Zahlungen das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag. 9.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Hotel über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 10. Pfandrecht 10.1 An allen vom Auftraggeber oder Veranstalter eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich unserer sämtlichen Forderungen mit der Einbringung ein Pfandrecht gegeben.
11. Rücktritt 11.1 Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar wird, ohne daß hieraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden kann. Das Hotel bemüht sich jedoch um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
12. Schlußbestimmungen 12.1 Die Beziehungen zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres jeweiligen Hotels. Wir sind jedoch berechtigt, an dem Gerichtsstand unserer Hauptverwaltung oder an jedem anderen nach der Zivilprozeßordnung begründeten Gerichtsstand Klage zu erheben. 12.3 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 12.4 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Hotel im Zusammenhang mit dem Auftrag zu Kenntnis gelangten Informationen nicht als Vertraulich. 12.5 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzten, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
Hinweis: Daten des Auftraggebers werden von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies der rechtmäßigen Erfüllung unserer Geschäftszwecke dient. Wir verpflichten uns, diese Daten im Sinne des BDSG zu behandeln!
|