|
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Eden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung in unserem Haus.
Musiker- und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den Künstlern abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
Bei Veranstaltungen, die sich über 1 Uhr (Sonntag – Donnerstag) bzw. 2 Uhr (Freitag und Samstag) nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 15,00 für jeden anwesenden Mitarbeiter pro angefangene Stunde inkl. MWSt., wobei wir die Anzahl unseres dann anwesenden Personals so gering als möglich halten.
Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen. Diese können Sie aber auch vorzugsweise in Bar, mit Scheck , EC-Karte oder mit Kreditkarte begleichen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen, die uns der Veranstalter 24 Stunden vor der Veranstaltung mitteilt. Bei Abweichungen am Veranstaltungstag berechnen wir 50% des Menüpreises für die angemeldete, aber nicht anwesende Personenzahl.
|
|
Last Updated ( Montag, 16 April 2012 )
|